Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003, geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2008 (Rechtsgrundlage § 71 a HSOG) enthält in ihrem § 1 Abs. 1 ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme.